Sight City 2014 – Ein grober Überblick über verschiedene neue Hilfsmittel

Im Newsletter BBSB-Inform des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes, wurde eine Zusammenfassung im Bereich Hilfsmittelneuigkeiten der Sight City 2014 veröffentlicht. Diese Zusammenfassung möchte ich auch gerne hier posten:

„Martina Lerch, Hilfsmittelberaterin und Low Vision Trainerin beim BBSB in München, brachte von ihrem SightCitsy-Rundgang wieder Infos für BBSB-Inform mit:

Vom 14. bis 16. Mai fand die nunmehr 12. SightCity im Sheraton-Hotel in Frankfurt statt. Rund 130 Firmen aus dem In- und Ausland präsentierten ihre Produkte und Dienstleistungen.

Wie in den Jahren zuvor lässt sich beobachten, dass Bildschirmlesegeräte immer öfter auch über eine Vorlesefunktion verfügen. Es gibt inzwischen zahlreiche Geräte mit dieser Kombination. Ein Hersteller kombinierte eine el. Lupe mit Vorlesefunktion, die mit einer großen Einheit bestehend aus Bildschirm und Kreuztisch kombiniert werden kann (Prodigi, Hersteller Humanware, deutscher Vertrieb vermutlich durch Reinecker Vision).

Auch Tablets und Smartphones werden immer öfter zum Lesen oder Vorlesen verwendet. So gibt es Kombinationen aus einer Kamera und dem iPad oder Android-Tablets oder einem Bildschirm. (E-bot, Hersteller HIMS, noch kein deutscher Vertrieb, spricht bis jetzt kein Deutsch).

Für Tablets und Smartphones gibt es inzwischen zahlreiche Anwendungen speziell für sehbehinderte und blinde Nutzer. Das Spektrum umfasst Apps wie el. Lupen, Strichcodeleser, Navigation und Orientierung.

Elektronische Lupen gibt es zahlreich auf dem Hilfsmittelmarkt. Die Displaygrößen variieren, manche haben einen Handgriff (zum Einklappen), andere einen Standfuß. Die Zoomax Snow 7 HD hat ein 7-Zoll-Display, damit lassen sich auch Gegenstände in der näheren Ferne betrachten, z.B. in einem Regal. Vertrieb in Deutschland: Reinecker Vision und Handytech.

Auch werden Daisy-Player multifunktionaler, auch Multifunktionsplayer genannt. Das Gerät Blaze E2 (HIMS) verfügt über eine Vorlesefunktion. Dabei wird der Text, ähnlich wie bei einem Smartphone, über die eingebaute Kamera aufgenommen und mit einer synthetischen Sprache wieder gegeben. Es gibt dafür auch ein kleines Stativ, um den Abstand einzuhalten. Ein deutscher Vertrieb steht noch nicht fest. Preis: ca. 500 Euro.

Eine der gezeigten Braillezeilen hat den Screenreader NVDA bereits an Bord (Alva 640 Comfort, Fa. Optelec).

Die elektronische Blindenschriftmaschine eBrailler Cosmo ist zugleich ein Brailledrucker, der über USB sowohl an den PC (Windows) als auch an den Mac angeschlossen werden kann. (deutscher Vertrieb: Vistac Preis: ca. 2500 Euro, Software Duxbury ca. 400 Euro). Diese Maschine erlaubt auch das Korrigieren von Buchstaben.

Die ActiveBraille (Handytech) hat ein spezielles Programm für Braillenoten an Bord (nicht neu) .

Für Musiker auch interessant sind die Programme GoodFeel (Braille) und LimeLighter, bei dem Musiknoten vergrößert und mit veränderten Kontrasten auf einem Tablet dargestellt werden können.

Zwei Geräte der Firma Beckmann, Curatur 701 bzw. Physiotur, erlauben es seheingeschränkten Physiotherapeuten, Reizstromtherapien selbständig durchzuführen. Die Geräte verfügen über eine Sprachausgabe.

Die Firma Comde möchte in Zusammenarbeit mit dem Verein Anderes Sehen Kindern den Zugang zum Langstock erleichtern. Kinderlangstöcke können kostenfrei bei Comde bestellt werden. Um den Langstock persönlicher zu gestalten, kann das Oberteil des Stockes farblich individuell gewählt werden (blau, rot, gelb, grün, silber, anthrazit).

Langstöcke mit Verzierungen in Form von Schmucksteinen und Ringen an den Griffen und Stockkugeln in Form von Fußbällen, Erdkugeln etc. präsentierte die Firma B&M.

Einen Prototyp eines Rollators mit Hindernisanzeige durch Vibration zeigte das Institut für technische Medizin der Hochschule Furtwangen. Die Hindernisanzeige durch Vibration erfolgt entweder durch die Handgriffe des Rollators oder einen Bauchgurt.

Die italienische Firma Sistech zeigte einen Thermostat, der mittels einer App über das iPad mit VoiceOver gesteuert werden kann. Es gibt keinen deutschen Vertrieb.

Die Firma Siemens zeigte eine Waschmaschine mit tastbarer Schablone und Quittungstönen. Es ist das Modell iQ 390. Die Schablone und eine barrierefreie Gebrauchsanweisung können über den Händler bezogen werden.

Die Webbox der Firma Technik für Alle erlaubt einen Zugriff auf Online-Angebote (Websites, Internetradio etc.) ohne PC.

Das Landeshilfsmittelzentrum Dresden hat neue tastbare Spiele aus Holz im Sortiment, z.B. Kniffel.

Die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig hat neue Reliefbücher im Sortiment, z.B. einen Kunstführer.

Der Knochenleitkopfhörer AfterShockz mit Bluetooth ermöglicht die Nutzung eines Kopfhörers, ohne dass die Außengeräusche ausgeblendet oder abgedeckt werden. Preis ca. 120 Euro, Vertrieb durch DHV, Vistac u.a.

SecondSight präsentierte sein Argus II Retina Prothesensystem. Es dient dazu, einem Erblindeten einen elektronischen Seheindruck zu vermitteln. Der Sehnerv muss dazu intakt sein.

Auch Leit- und Informationssysteme aus dem In- und Ausland wurden gezeigt.

Bei rund 130 Firmen und Organisationen und zahlreichen gezeigten Produkten kann dieser Bericht nur einen groben Überblick geben.

Die nächste SightCity findet vom 20.-22. Mai 2015 statt.

Mit Fragen wenden sich LeserInnen aus Bayern an die Hilfsmittelberatungen des BBSB. Kontaktdaten unter http://www.bbsb.org/ratgeber/hilfsmittel.“

Vielen Dank an Martina Lerche für diese Zusammenfassung“

Bundesregierung will Urheberrechtsausnahmen für Blinde umsetzen

Im DVBS Online Newsletter vom 16.05.2014 mit dem Titel Ausnahmen…“ wurde folgende erfreuliche Nachricht verbreitet:

Bundesregierung will Urheberrechtsausnahmen für Blinde umsetzen

Wie der IT-Nachrichtendienst heise online gestern mitteilte, will die Bundesregierung das Abkommen über Urheberrechtsausnahmen für Blinde und sehbehinderte Menschen unterzeichnen. Dafür müsse das deutsche Recht nur wenig geändert werden. Die Bundesregierung will den Vertrag von Marrakesch, das Abkommen über Urheberrechtsausnahmen für Blinde und sehbehinderte Menschen, unterzeichnen. Er wurde im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt und Ende April bereits von der EU abgesegnet. Im Juni soll er unterzeichnet werden. Durch den Vertrag soll der Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen verbessert werden. Dafür sollen die Vertragsstaaten ihre Urheberrechtsgesetze so verändern, dass urheberrechtlich geschützte Bücher auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber in für Blinde und Sehbehinderte lesbare Formate überführt werden können. Diese Sonderformate sollen auch verbreitet und im Internet den behinderten Menschen zugänglich gemacht werden dürfen. Im deutschen Urheberrechtsgesetz existiert bereits in Paragraf 45a eine Schrankenregelung für behinderte Menschen. Demnach ist es zulässig, ein Werk für Behinderte zu vervielfältigen und zu verbreiten, allerdings nicht zu Erwerbszwecken. Daher müsse das deutsche Recht nur wenig geändert werden, teilt die Bundesregierung mit. Der Kreis der begünstigten Personen müsse erweitert und die Regelung auch auf Legasthenie erweitert werden. Zudem müsse auch das Recht berücksichtigt werden, Werke im Internet öffentlich zugänglich zu machen. (Quelle: heise online, 14.5.2014, http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Urheberrechtsausnahmen-fuer-Blinde-umsetzen-2188964.html“>

Quelle: http://www.dvbs-online.de/nl568.htm

Artikel über die ersten Gehversuche und die Bedienung für Blinde unter Windows Phone 8.1

Dass Smartphones mit iOS und Android gut von blinden und sehbehinderten Menschen genutzt werden können, ist hinlänglich bekannt. Aber wie sieht es mit der Zugänglichkeit von Windows Phone aus?

Einen interessanten Artikel, der auf diese Frage eingeht, hat Marco Zehe in seinem Blog veröffentlicht. Darin spricht er viele interessante Dinge an und vergleicht die Möglichkeiten der Nutzung von Windows Phone 8.1 mit den bereits bestehenden Lösungen unter iOS und Android. Sein Fazit ist letztlich, dass ein guter Anfang gemacht ist, dass aber auch noch Einiges getan werden muss, um Smartphones mit Windows Phone auch gut nutzbar für blinde und sehbehinderte Menschen zu machen.

der komplette Blogeintrag von Marco kann hier gelesen werden:

http://www.zehe-edv.de/2014/05/12/erste-gehversuche-mit-windows-phone-8-1/

Oberstes Deutsches Sozialgericht erzielt 95 % beim BITV Test zur Barrierefreiheit von Webseiten

Das Informationsangebot des Bundessozialgerichts im Internet ist für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, sehr gut zu nutzen. Im abschließenden BITV-Test zur Barrierefreiheit erzielte die Website des obersten deutschen Sozialgerichts 95,5 von maximal 100 Punkten. Der Prüfbericht der BIK Beratungsstelle Hamburg bescheinigt damit dem Webangebot des Bundessozialgerichts eine sehr gute Zugänglichkeit.

Seit der Neugestaltung seines Internetauftrittes im Februar 2013 achtet das Bundessozialgericht besonders auf die Barrierefreiheit. Ziel ist es, dass auch Menschen mit Behinderungen die Informationsangebote optimal nutzen können.

Barrierefreiheit betrifft sowohl technische als auch gestalterische und redaktionelle Aspekte der Website. Ihre Vorgaben reichen von ausreichenden Helligkeitskontrasten über aussagekräftige Alternativtexte, etwa bei Grafiken oder Bedienungselementen, bis hin zu Erläuterungen in leichter Sprache.

Der BITV-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten. Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Der Test umfasst insgesamt 50 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die beschreiben, was genau geprüft wird, warum das wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Das Prüfverfahren ist im Detail offengelegt. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt als „gut zugänglich“ bewertet, ab 95 Punkten als „sehr gut zugänglich“. Entwickelt wurde der BITV-Test durch das vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderte Projekt BIK (Barrierefrei informieren und kommunizieren).

Nach §§ 1-3 der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) sind Internetauftritte und die dort eingestellten zum download bestimmten PDFs als sog. Internetangebote barrierefrei zu gestalten. Wenn es sich um ein sog. neues Angebot im Sinne des § 4 Abs. 2 BITV 2.0 handelt, ist die barrierefreie Zugänglichmachung bereits bei der Erstellung zu berücksichtigen.

Sollten Sie feststellen, dass ein Internetauftritt nicht barrierefrei ist, können Sie die Barrierefreiheit einfordern. Falls Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung zu diesem Anspruch wünschen, empfiehlt Birgit Haberberger, Bereichsleitung Beratung und Rehabilitation beim BBSB, sich an Ihren Landesverband oder an die RBM in Marburg zu wenden.

„Blinder Programmierer schreibt Tools für Sehbehinderte“

„Blinder Entwickler schreibt Tools für Sehbehinderte“, so lautet der Titel eines Artikels, der am 6. Mai auf Heise veröffentlicht wurde.

Konkret geht es im Artikel um den blinden Dresdner Softwareentwickler Jan Blüher, der vielen blinden und sehbehinderten Benutzern von Apple-Geräten ein durch seine Beiträge in den einschlägigen Mailinglisten ein Begriff sein dürfte. Jan Blüher bzw. seine Softwareschmide VisorApps entwickeln Apps, z.B. den Farbscanner ColorVisor, die barrierefrei aufgebaut sind und somit ohne Einschränkungen von blinden und sehbehinderten auf iOS-Geräten verwendet werden können. Weiterhin berät Jan Blüher andere App-Entwickler in Fragen der Zugänglichkeit von Apps in Sachen Barrierefreiheit und Zugänglichkeit.

Der Artikel über Jan Blüher kann über den folgenden Link vollständig gelesen werden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blinder-Entwickler-schreibt-Tools-fuer-Sehbehinderte-2183383.html/from/atom10?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom

Nachschlag zur Deutschlandfunk-Sendung „Draht in eine dunkle“ Welt

Vor einigen Tagen habe ich hier auf die Sendung „Der Draht in eine dunkle Welt“ hingewiesen, die am 1. Mai im Deutschlandfunk ausgestrahlt wurde.

Selbst konnte ich die Sendung leider noch nicht hören, Clemens, ein Mitglied aus unserem Münchner Apple-Treff, hatte jedoch die Zeit und hat sich in seinem eigenen Blog Gedanken über die Sendung gemacht. Seinen Blog-Eintrag findet ihr hier:

http://clru.wordpress.com/2014/05/02/wo-man-nichts-sieht/

Habt ihr die Sendung gehört und was meint ihr dazu? Schreibt doch eure Meinung dazu in die Kommentarfelder bei Clemens oder hier im Blog.

Nächster Apple-Treff in München mit dem Themenschwerpunkt „Schreiben auf iOS-Geräten“

Der nächste Münchner Apple-Treff findet am nächsten Donnerstag, 8. Mai, um 18:30 Uhr in den Räumen des BBSB, Arnulfstraße 22, München, statt.

Themenschwerpunkt wird das Schreiben auf dem iPhone sein:

  • wie kann mit der normalen Tastatur Text geschrieben werden, wie wird Text markiert, kopiert, ausgeschnitten und eingefügt
  • die zwei unter iOS einstellbaren Eingabemodi
  • alternative Eingabemöglichkeiten (MBraille und Fleksy)

MBraille, das von Melanie und Martina vorgestellt wird, ermöglicht das Schreiben auf dem iPhone über die Eingabe der Zeichen in der Brailleschrift, für Brailleliebhaber eine tolle Sache. Ihr findet die App hier:

https://itunes.apple.com/de/app/mbraille/id639199558?mt=8

Fleksy ist eine Tastatur, die die Eingabe von Zeichen anhand der ungefähren Position auf dem Bildschirm erkennt und darauf basierend, ähnlich wie früher mit T9, Wörter vorschlägt. Die App Fleksy gibts hier:

https://itunes.apple.com/de/app/fleksy-keyboard-happy-typing/id520337246?mt=8

Beide Eingabemöglichkeiten können die Schreibgeschwindigkeit auf iOS-Geräten enorm beschleunigen, wenn man sie richtig einzusetzen weiß. Die Verwendung und die Möglichkeiten dieser beiden Apps wollen wir, zusammen mit den herkömmlichen Eingabemöglichkeiten, beim nächsten Apple-Treff besprechen.

EU stimmt für Blindenschranke, Zugänglichkeit für urhebergeschützte Werke für Blinde erleichtert

Die Möglichkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen zukünftig leichter an die Inhalte urheberrechtlich geschützter Werke zu kommen, könnten sich zukünftig stark verbessern. Ein internationales Abkommen über Urheberrechtsausnahmen für Blinde erlaubt Verbänden und Bibliotheken künftig, auch ohne die Zustimmung des Rechteinhabers Kopien geschützter Werke in für Sehbehinderte und Blinde zugänglichen Formaten zu erstellen. Das sogenannte Marrakesch Abkommen wurde am 30. April von der Europäischen Union, Frankreich, Griechenland und Indien unterzeichnet, nun muss es nur noch von den Unterzeichnerstaaten, also auch Deutschland, in nationales Recht umgesetzt werden.

Mehr Informationen, und auch den Link zum Abkommen selbst,gibt es hier:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-stimmt-fuer-Blindenschranke-aber-gegen-Urheberrechtsausnahme-fuer-Bibliotheken-2181010.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom

Bayernrundschlag Ausgabe Mai 2014 als Podcast verfügbar

Der Mai-Bayernrundschlag stellt euch eine neue Rubrik vor und hat ansonsten noch folgende Themen und Inhalte:

  • Annette stellt das Buch Das Diamantenmädchen von Ewald Ahrens vor – ein buntes Panorama der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts bietet sich in diesem Krimi, wenn auch mit historischen Fehlern und Falschangaben, so das Fazit der Rezensentin.
  • Pharmafirmen drücken sich vor barrierefreien Beipackzetteln, Kunstprojekt mit Lego-Steinen, Aura-Zentrum Bad Meinberg wird inklusives Bildungs- und Erholungshaus, Basis-Bibel auf Daisy-CD und BBS Nürnberg wurde Konzertflügel gestohlen – das sind die Meldungen der Infothek.
  • Haushaltsroboter können Menschen mit Behinderungen die Hausarbeit erleichtern. In einem Beitrag klären wir die Möglichkeiten und Grenzen von Staubsaugrobotern und stellen den VR 100 von Vorwerk detailiert vor.
  • Bernd hat dieses Mal viele Meldungen in seinen Mediennews – u. a. zu AFN in Bamberg, Zündfunk bei Spotify, dem neuen Fernsehsender TLC und dem neuen Programm von D-Radio Wissen.
  • In der neuen Rubrik Toolbox widmet sich eine vierköpfige Redaktion künftig in jeder Rundschlag-Ausgabe technischen Themen wie Hilfsmittel, Smartphones, Apps, PC usw. Melanie beginnt mit dem Thema Podcast und klärt, was das ist und wie man diese als blinde oder sehbehinderte Person am Smartphone nutzen kann.
  • Auf die Eventtipps und Rund um den Hörfilm, in dem es viel um die Hörfilmpreisverleihung 2014 geht, folgen die Spotoldies.
  • Wie halten wir Schritt mit dem technischen Fortschritt? Das ist eine Frage, die in einem Workshop des DBSV-Verbandstags Mitte Mai diskutiert werden wird. Der Stammtisch des Forum Arbeit und Beruf hat sich bereits seine Gedanken zu diesem Thema gemacht. Der Bayernrundschlag bringt eine Zusammenfassung der Diskussion.

Der Bayernrundschlag kann unter http://bayernrundschlag.podspot.de angehört und heruntergeladen werden.

Excel für Einsteiger im Aura-Hotel Saulgrub

Bildung ohne Barrieren schreibt folgendes Seminarangebot aus:

Excel I (für Einsteiger)

Termin:

Sonntag, 15. Juni, Beginn nach dem Abendessen Bis Samstag, 21. Juni, Abreise nach dem Frühstück

Wir sprechen an

:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beruflich mit der Anwendung Microsoft Excel arbeiten bzw. arbeiten werden
  • Personen, die die Anwendung Microsoft Excel privat oder für das Ehrenamt nutzen möchten

Tagungsstätte

Aura-Hotel Saulgrub
Alte Römerstr. 41-43
82442 Saulgrub
Tel.: 08845-99-0

Teilnehmerbeitrag

950,00 Euro einschließlich Unterkunft und Verpflegung.

Zusätzliche Kosten (wie zum Beispiel für Diät oder Führhund) sind in unserem Preis nicht inbegriffen und müssen von den Teilnehmern selbst mit dem Haus abgerechnet werden.

Anmeldung

Ab sofort bei „Bildung Ohne Barrieren“ (BOB) – bitte verwenden Sie das Anmeldeformular im Internet:

http://www.bildung-ohne-barrieren.de/angebote/seminaranmeldung.html

Oder fordern Sie dieses an.

Anmeldeschluss ist der 16. Mai.

Mögliche Kostenträger

Diese Fortbildung wird vom Integrationsamt Karlsruhe für schwerbehinderte/gleichgestellte berufstätige Personen anerkannt, die die Inhalte für ihren Beruf benötigen und durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung ihre Eingliederung ins Erwerbsleben sichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit dadurch erhalten.

Voraussetzungen

  • Tastaturbeherrschung
  • Grundkenntnisse im Umgang mit Windows, Erstellen von Verzeichnissen und Dateien (Ordner- und Verzeichnisstruktur)
  • wenn notwendig, gute Kenntnisse der Braille-Schrift und im Umgang mit einer Braillezeile

Auf den zur Verfügung gestellten PCs im Schulungsraum ist folgende Anwendungssoftware vorhanden:

  • Screenreader: JAWS, COBRA und die Nutzung des kostenlosen Screenreaders NVDA ist möglich.
  • Großschriftprogramm: Zoomtext
  • Office-Anwendung – Office 2010

Anmerkung

Dieser Kurs wird mit Office 2010 durchgeführt. Der Kurs ist durchaus für den Umstieg von älteren zu aktuellen Office-Versionen geeignet auch wenn Excel-Kenntnisse bereits vorhanden sind.

Bei speziellen beruflichen oder privaten Ansprüchen kann der Inhalt des Kurses individuell angepasst werden.

Kursleitung: Andreas Beinert