Im DVBS Online Newsletter vom 16.05.2014 mit dem Titel Ausnahmen…“ wurde folgende erfreuliche Nachricht verbreitet:
Bundesregierung will Urheberrechtsausnahmen für Blinde umsetzen
Wie der IT-Nachrichtendienst heise online gestern mitteilte, will die Bundesregierung das Abkommen über Urheberrechtsausnahmen für Blinde und sehbehinderte Menschen unterzeichnen. Dafür müsse das deutsche Recht nur wenig geändert werden. Die Bundesregierung will den Vertrag von Marrakesch, das Abkommen über Urheberrechtsausnahmen für Blinde und sehbehinderte Menschen, unterzeichnen. Er wurde im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt und Ende April bereits von der EU abgesegnet. Im Juni soll er unterzeichnet werden. Durch den Vertrag soll der Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen verbessert werden. Dafür sollen die Vertragsstaaten ihre Urheberrechtsgesetze so verändern, dass urheberrechtlich geschützte Bücher auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber in für Blinde und Sehbehinderte lesbare Formate überführt werden können. Diese Sonderformate sollen auch verbreitet und im Internet den behinderten Menschen zugänglich gemacht werden dürfen. Im deutschen Urheberrechtsgesetz existiert bereits in Paragraf 45a eine Schrankenregelung für behinderte Menschen. Demnach ist es zulässig, ein Werk für Behinderte zu vervielfältigen und zu verbreiten, allerdings nicht zu Erwerbszwecken. Daher müsse das deutsche Recht nur wenig geändert werden, teilt die Bundesregierung mit. Der Kreis der begünstigten Personen müsse erweitert und die Regelung auch auf Legasthenie erweitert werden. Zudem müsse auch das Recht berücksichtigt werden, Werke im Internet öffentlich zugänglich zu machen. (Quelle: heise online, 14.5.2014, http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Urheberrechtsausnahmen-fuer-Blinde-umsetzen-2188964.html“>